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FG Köln Urteil v. - 15 K 2800/17

Ausgleichszahlung im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung führt nicht zu vorweggenommenen Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer 2016 über die Frage, ob eine Ausgleichszahlung des Klägers an seine Ehefrau im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung, zur Abgeltung eines Anspruchs auf Versorgungsausgleich, als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden kann.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGK:2019:0214.15K2800.17.00

Fundstelle(n):
NAAAH-13575

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