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Arbeitsvertrag | Rechtsmissbräuchliche sachgrundlose Befristung
Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einer zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmerin einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln.
Die Beklagte betreibt gemeinsam mit einem Forschungsverbund ein Labor, in dem die klagende technische Assistentin in einer Arbeitsgruppe beschäftigt wurde. Sie war zunächst bei dem Forschungsverbund befristet [i]Schmalbach, Arbeitsverhältnis, befristetes, infoCenter, NWB NAAAB-03351 angestellt, beendete dann dieses Arbeitsverhältnis und schloss mit der Beklagten einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag mit ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen ab. Die Initiative für diesen Arbeitgeberwechsel ging ...