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BFH 11.12.2018 III R 23/16, NWB 19/2019 S. 1355

Gewerbesteuer | Hinzurechnung bei Leasing

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). (2) § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelte für Schulden noch ihnen gleichgestellte Beträge nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG. (3) Der festgesetzte (negative) Gewerbeertrag im Gewerbesteuermessbescheid hat gem. § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i. d. F. des JStG 2010 Bindungswirkung für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts.

Anmerkung:

Das im Streitfall praktizierte sog. Doppelstockmodell führt infolge der strikt wortlautorientierten Gesetzesauslegung zu wenig sachgerechten Gewerbesteuerbel...