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BFH 07.03.2019 IV R 18/17, NWB 19/2019 S. 1354

Einkommensteuer | Zur Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer bei der Berechnung eines Veräußerungsgewinns

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Veräußerungskosten i. S. des § 16 Abs. 2 EStG sind Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind. (2) § 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflichtet.