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Die Existenzvernichtungshaftung bei Verschmelzung insolvenzreifer GmbH
Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung (, NWB JAAAH-04367) den Anwendungsbereich der Existenzvernichtungshaftung schärfer konturiert. Ein haftungsbegründender Eingriff in das Gesellschaftsvermögen kann nach diesem Urteil auch darin liegen, dass eine insolvenzreife GmbH auf eine übernehmende GmbH verschmolzen wird und hierdurch die Insolvenz dieser GmbH herbeigeführt oder vertieft wird.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Wesen und Ziel der Existenzvernichtungshaftung
[i]Schutz der Gläubiger vor gezieltem, betriebsfremdem EingriffDie Existenzvernichtungshaftung soll die Gläubiger der Gesellschaft davor schützen, dass ein Gesellschafter in insolvenzverursachender oder -vertiefender Weise seine eigenen Belange vor die Interessen der Gesellschaft stellt. Erforderlich ist ein gezielter, betriebsfremder Eingriff in das Vermögen der Gesellschaft, der sich als besonders verwerflich darstellt.
[i]Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der GesellschaftBei der Existenzvernichtungshaftung handelt es sich um eine Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft. Als Anspruchsgegner kommen alle Gesellschafter der GmbH in Betracht. Darüber hinaus können in mehrstufigen Konstellationen auch Gesellschafter einer Zwischengesellschaft, die ihrerseits an der insolvente...