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Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären
[i]BMF, Mitteilung v. 29.4.2019Seit dem wird in den Finanzämtern der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ angenommen. Das mit Unterstützung des BMF gestartete Pilotprojekt richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt z. B. die Renteneinkünfte oder/und [i] Vordruckmuster und Erläuterungen für die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Auf dem neuen Papiervordruck können dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Wenn allerdings noch zusätzliche Einkünfte wie z. B. aus [i]Sowinski, NWB 29/2017 S. 2170Vermietung oder Gewerbe vorliegen, dann müssen die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden.