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Online-Beitrag vom

„Total buy out“-Vertrag entlastet nicht von der Steuerabzugspflicht

BFH entscheidet sich für einen Steuerabzug bei Übertragungen von Urheberrechten

Prof. Dr. Alois Th. Nacke

[i]Ritzkat, Steuerabzugsverfahren § 50a EStG, infoCenter NWB RAAAC-47095 Der BFH hat im Hinblick auf die Übertragung von Urheberrechten rechtliche Klarheit geschaffen. Selbst bei praktisch vollständiger Nutzungsüberlassung von Urheberrechten (im Streitfall Rechte an Überarbeitungen eines Drehbuchs) bleibt der Erwerber verpflichtet, bei beschränkt Steuerpflichtigen die Abzugsteuer anzumelden und an das Finanzamt zu entrichten ( NWB SAAAH-12519).

I. Nutzung von Drehbuchrechten

[i]Verfilmung eines RomansDie Klägerin, eine GmbH, gehört zu einem Medienkonzern. Sie plante, einen Roman sowohl für das Kino als auch in einer Fernsehfassung zu verfilmen. Dazu schloss sie im Oktober 2010 mit der B Limited (Ltd.), einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft ohne Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland, einen Autorenvertrag zur Überarbeitung eines von einem Dritten verfassten Drehbuchs. Die Klägerin, die Ltd. sowie E1 und E2 als Autoren schlossen einen weiteren Vertrag mit dem Ziel der Fortentwicklung und Überarbeitung des Drehbuchs für die Kinofassung sowie der Neuerstellung eines Drehbuchs zwecks Verfilmung im Rahmen eines Zweiteilers.

[i]Umfassende RechteüberlassungDie Ltd. und die Autoren räumten der Klägerin unwiderruflich das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich wie auch ...