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NWB Nr. 32 vom Seite 2497 Fach 3 Seite 8335

Objektbeschränkung gemäß § 10e EStG und § 7b EStG

von Ministerialrat Hermann Bernwart Brandenberg, Düsseldorf

I. Einleitung

Eine in der Praxis immer wieder auftauchende Frage ist die der Objektbeschränkung bzw. des Objektverbrauchs gemäß § 10e und § 7b EStG. Zu beachten ist, daß § 10e EStG und § 7b EStG unterschiedliche Objekte begünstigen; einmal die vom Stpfl. zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus; zum anderen das Ein- oder Zweifamilienhaus oder die Eigentumswohnung. Besonderheiten gelten bei einem Umzug in die neuen Bundesländer.

II. Grundsätze der Objektbeschränkung

1. Der Abzugsbetrag gemäß § 10e EStG bzw. die erhöhten AfA gemäß § 7b EStG stehen dem Stpfl. nur für ein begünstigtes Objekt oder für einen Ausbau oder eine Erweiterung zu.

2. Ehegatten stehen der Abzugsbetrag bzw. die erhöhten AfA für insgesamt zwei Objekte zu, bei § 10e EStG jedoch nicht gleichzeitig für zwei Objekte in räumlichem Zusammenhang. Ein räumlicher Zusammenhang liegt z. B. vor, wenn die beiden Objekte durch geringfügige Baumaßnahmen zu einer Einheit verbunden werden können. Das ist z. B. bei den Wohnungen eines Zweifamilienhauses, aber auch bei zwei neben- oder übereinanderliegenden Eigentumswohnungen oder nebeneinanderliegenden Reihenhäusern der Fall. Streitig ist, ob ein räumlicher Zusammenhang z...BStBl I S. 626BStBl 1991 II S. 221