Kompakt-Training Internationale Rechnungslegung nach IFRS
5. Aufl. 2019
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FF. Konzernspezifische Vorschriften
Konzernspezifische Vorschriften sind in den Standards
IFRS 10 Konzernabschlüsse
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
geregelt. Diese Standards sind auch in der Europäischen Union anwendbar, da sie am in europäisches Recht übernommen (endorsed) wurden. Die Veröffentlichung der Übernahme wurde am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Über § 315e HGB sind sie für deutsches Handelsrecht anzuwenden.
Neben den genannten Standards finden sich weitere konzernspezifische Regelungen in:
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
F.11. Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis
Ob deutsche Unternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen haben, bestimmt sich gem. §§ 290 - 293 HGB. Erst dann greift § 315e HGB, der die EU-Verordnung ergänzt und mit ihr zusammen den neuen Rechtsrahmen für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards bildet. Danach müssen kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen können den Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen. Eine befreiende Wirkung ...