Kompakt-Training Internationale Rechnungslegung nach IFRS
5. Aufl. 2019
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DD. Eigenkapitalveränderungsrechnung
Nach IAS 1.10 umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss auch eine sog. Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity), also eine Aufstellung, die sämtliche Veränderungen des Eigenkapitals enthält, unabhängig davon, ob sie sich mit oder ohne Transaktionen der Eigentümer ergeben.
Das HGB verlangt in bestimmten Fällen die Erstellung eines Eigenkapitalspiegels (vgl. § 264 Abs. 1 S. 2 und § 297 Abs. 1 HGB). Die Unterschiede zwischen einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS und einem Eigenkapitalspiegel nach HGB zeigt folgende Übersicht:
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IFRS | |
Eigenkapitalveränderungrechnung als eigenständiger Abschlussbestandteil gem. IAS 1.106 muss Folgendes enthalten: (a) das Gesamtergebnis für die Periode, wobei die Beträge, die den Eigentümern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind, getrennt auszuweisen sind (b) für jeden Eigenkapitalbestandteil den Einfluss einer rückwirkenden Anwendung oder rückwirkenden Anpassung, die gem. IAS 8 bilanziert wurde, und (c) für jeden Eigenkapitalbestandteil eine Überleitung vom Buchwert zu Beginn der Periode zum Buchwert am Ende der Periode |