Kompakt-Training Internationale Rechnungslegung nach IFRS
5. Aufl. 2019
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CC. Gesamtergebnisrechnung
IAS 1 verlangt die Darstellung des Gesamtergebnisses. Dabei wird das Gesamtergebnis als die Veränderung des Eigenkapitals dargestellt, welche aus dem Gewinn oder Verlust und/oder aus dem sonstigen Ergebnis resultiert.
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Gewinn oder Verlust | Gesamtergebnis |
Sonstiges Ergebnis |
Bei der Darstellung des Gesamtergebnisses hat der Bilanzierende gem. IAS 1.10A ein Wahlrecht. Er kann die Ermittlung entweder in einem Berichtsinstrument darstellen oder in zwei getrennten. In letzterem Fall endet die Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Ergebnis, und die Ermittlung des sonstigen Ergebnisses beginnt mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Veränderung des Eigenkapitals wird in der Eigenkapitalüberleitungsrechnung dargestellt.
Die wesentlichen Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung sind insbesondere im Standard IAS 1.81A ff. geregelt. Daneben sind aber auch die Standards IAS 8 und IFRS 15 von Bedeutung.
C.11. Generelle Ausweisvorschriften
Einen Überblick über die wichtigsten Merkmale der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS und nach HGB gibt die folgende Übersicht:
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IFRS | |
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