Kompakt-Training Internationale Rechnungslegung nach IFRS
5. Aufl. 2019
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BB. Bilanz und Anhang
B.11. Anlagevermögen
B.1.11.1 Ausweis des Anlagevermögens
Das Anlagevermögen setzt sich nach IFRS und HGB aus folgenden Hauptposten zusammen:
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IFRS | |
Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Als finanzinvestitionen gehaltene Immobilien finanzielle Vermögenswerte Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Biologische Vermögenswerte | Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen |
Während das HGB in § 266 HGB eine Mindestgliederung enthält, stellt IAS 1 die Gliederung frei, verlangt aber mindestens den gesonderten Ausweis der oben aufgeführten Posten. Das deutsche HGB verlangt nicht den gesonderten Ausweis der „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ und der „Biologischen Vermögenswerte“. Der Posten „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ enthält Immobilien, die nicht zur Eigennutzung, sondern zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden (vgl. insbesondere IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien).
B.1.21.2 Immaterielle Vermögenswerte
Die Bilanzierung Immaterieller Vermögenswerte regelt insbesondere der Standard IAS 38, aber auch folgende Standards betreffen die immateriellen Vermögenswerte: