Qualifizierung einer USt-Forderung als Masseverbindlichkeit; Insolvenzverfahren
Leitsatz
Die streitgegenständliche USt-Forderung des beklagten FA qualifiziert nicht etwa deshalb als Masseverbindlichkeit, weil die
Insolvenzschuldnerin im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens ausschließlich Masseverbindlichkeiten hat begründen
können. Der erkennende Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des BGH an, nach dessen Auffassung die Ansicht, dass
ein Schuldner im Rahmen eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens stets Masseverbindlichkeiten begründe, abzulehnen ist.
Zudem würde eine ausschließliche Begründung von Masseverbindlichkeiten zur Auszehrung der künftigen Insolvenzmasse führen,
was der vollständigen Befriedigung der Massegläubiger und der weiteren Betriebsfortführung und Sanierung als den obersten
Zielen des Insolvenzverfahrens zuwiderlaufen würde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2019 S. 16 Nr. 17 EFG 2019 S. 996 Nr. 12 ZIP 2019 S. 1238 Nr. 25 TAAAH-13197
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