Ist bei einem Fremdwährungsdarlehen (hier: in Schweizer Franken --CHF--) mit zehnjähriger Laufzeit eine Teilwertzuschreibung zulässig, wenn der gleitende Durchschnitt der Wechselkurse an den letzten 600/1000/1500 Tagen vor dem maßgeblichen Bilanzstichtag um weniger als 10 % vom Einstandskurs abweicht? Kommt eine Teilwertzuschreibung zum Bilanzstichtag bereits deshalb nicht in Betracht, weil erst die Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 CHF je Euro durch die Schweizerische Nationalbank zum eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen bzw. finanzpolitischen Daten bewirkt hat? Handelt es sich bei dem Fremdwährungsdarlehen um ein Termingeschäft im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG?
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