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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 116/16

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "barösta kaffeebar (Wort-Bild-Marke)/Rösta (Unionsmarke)" – Warenidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen In-Verbindung-Bringens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – kein Bekanntheitsschutz

Fundstelle(n):
QAAAH-12832

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