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NWB Nr. 9 vom Seite 583 Fach 3 Seite 8203

Veräußerungs- und Einbringungsgewinne

von Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus, Malterdingen

I. Überblick

Die meisten Steuervergünstigungen, insbes. Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen und steuerfreie Rücklagen, führen nur zu einer Gewinnverlagerung. Der gewährte Vorteil liegt in diesen Fällen im allgemeinen nur in einer Steuerstundung.

Der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 1 EStG sowie der Freibetrag für Betriebsveräußerungen (§ 16 Abs. 4 EStG) bieten dagegen eine bleibende Steuerermäßigung. Die möglichen Steuerersparnisse werden von den wenigsten Stpfl. voll ausgeschöpft. Dabei sind die gebotenen Vorteile recht beachtlich:

  • Der erhöhte Freibetrag von 120 000 DM führt zu einer maximalen Steuerersparnis von 63 600 DM. Bei Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sind es immerhin noch bis zu 31 800 DM. Dabei ist zu beachten, daß diese Vergünstigung mehrfach in Anspruch genommen werden kann, sogar in demselben Kalenderjahr.

  • Der ermäßigte Steuersatz für 30 Mio DM Veräußerungsgewinn bringt eine Ersparnis von rund 7 950 000 DM, wenn der Stpfl. mit seinem übrigen Einkommen den Spitzensteuersatz erreicht. Zum Vergleich: Wer nur 200 000 DM Veräußerungsgewinn (= zu versteuerndes Einkommen) nach der Splittingtabelle versteuert, spart durch den ermäßigten Steuersatz ru...