Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wertgesicherte Veräußerungsrenten bei der Überschußrechnung
- (BStBl II S. 796) -
I. Sachverhalt
Der Kläger, Rechtsanwalt mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschußrechnung), erwarb 1968 eine Rechtsanwaltspraxis. Die Gegenleistung bestand in einer Leibrente, die zunächst mtl. 1 000 DM betrug, jedoch bis 1982 infolge einer Wertsicherungsklausel auf mtl. rund 2 500 DM stieg. Der Kläger setzte jeweils die tatsächlich gezahlten Beträge als Betriebsausgaben ab; die Auswirkungen der Wertsicherungsklausel blieben unberücksichtigt. Nach dem Tode des Rentenberechtigten 1982 erfaßte das FA eine Betriebseinnahme in Höhe des mit 128 200 DM berechneten Rentenbarwerts. Das FA lehnte die Aussetzung der Vollziehung des auf dieser Grundlage ergangenen ESt-Bescheides ab. Die Klage blieb ohne Erfolg (vgl. EFG 1990 S. 513).
II. Entscheidung des BFH
Der BFH teilte die Auffassung des FA, der Wegfall der Rentenverbindlichkeit sei (auch) bei der Überschußrechnung gewinnerhöhend zu erfassen. Es bestünden jedoch ernstliche Zweifel, ob der hiernach zu erfassende Barwert auf der Grundlage der infolge der Wertsicherungsklausel erhöhten Rentenzahlungen (2 500 DM) oder der ursprünglich vereinbarten Rente (1 000 DM) zu berechnen s...