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Einkommensteuer – Gestaltungsmissbrauch und vGA (BFH)
Die Abtretung von Gesellschafterforderungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Mantelkauf ist nicht stets als Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO anzusehen und wie ein Forderungsverzicht zu behandeln.
Rückzahlungen auf ein Darlehen des Gesellschafters oder einer diesem nahestehenden Person vor Eintritt des Besserungsfalls können zu vGA führen.
Quelle: , nv, NWB KAAAH-12513