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Zeitpunkt des Zuflusses von Entschädigungen
Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts
[i]Langenkämper, Zufluss-Abfluss-Prinzip, infoCenter NWB YAAAB-05702 Fraglich ist, ob Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, das belastete Grundstück als Überflutungsfläche für den Betrieb der Hochwasserrückhaltung zu nutzen, im Zuflusszeitpunkt als Betriebseinnahme zu erfassen sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn hieraus Einnahmen erzielt würden, die auf einer Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren beruhen ( NWB BAAAH-11891).
I. Verteilung von Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren geleistet werden
§ 11 Abs. 1 Satz 3 EStG sieht vor, dass der Steuerpflichtige Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen kann, für den die Vorauszahlung geleistet wird. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG betrifft dagegen Ausgaben „für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren“.
II. Einnahme als Gegenleistung für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
[i]Finanzamt beurteilt Entschädigungszahlung als laufende BetriebseinnahmeDie Klägerin ermittelte den Gewinn aus ihrem landwirtschaftlichen Betrieb durch EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG (Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres). Am erhielt sie vom Land eine Zahlung in Höhe von...