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War da nicht noch etwas mit der Datenschutz-Grundverordnung?
Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegen erste Informationen zur Tätigkeit der Aufsichtsbehörden und zu Bußgeldern, die diese wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt haben, vor, aus welchen Rückschlüsse auf die künftige Tätigkeit der Aufsichtsbehörden und die Organisation der eigenen Praxis gezogen werden können.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Schonfrist neigt sich dem Ende zu
[i]Kontrolldichte und Höhe der Bußgelder nehmen zuAus den bekannt gewordenen Informationen über die Tätigkeit der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden ist abzuleiten, dass sich die (inoffizielle) Schonfrist für Unternehmen und Kanzleien dem Ende zuneigt. Die Kontrolldichte und auch die Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren nehmen zu. Weiter sind die bislang bekannt gewordenen verhängten Bußgelder deutlich höher als die nach altem Recht verhängten. Insofern besteht nach wie vor Anlass, sich mit dem Thema Datenschutz und insbesondere seiner Organisation in Unternehmen und Kanzleien auseinanderzusetzen. Aus dem Fragebogen zur Querschnittsprüfung in Niedersachsen lässt sich i. S. einer Checkliste ableiten, auf welche Punkte die Aufsichtsbehörden achten (werden) und wie die Erwar...