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BVerfG 18.02.2019 , NWB 17/2019 S. 1207

Zivilprozess | Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

Wissen Eltern, welches ihrer Kinder Musikinhalte urheberrechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht hat, legen dies aber im Zivilprozess nicht offen, verletzt die zivilprozessuale Obliegenheit nicht das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens (Art. 6 S. 1208Abs. 1 GG).

Anmerkung:

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Elternpaars gegen eine Verurteilung zu Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten nicht zur Entscheidung angenommen. Aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebe sich zwar ein Recht, Familienmitglieder nicht zu belasten, nicht aber ein Schutz vor negativen prozessualen Folgen dieses Schweigens. Die Auslegung der entscheidungserheblichen Normen – § 97 Abs. 2 Satz 1, § 85 Abs. 1 UrhG i. V. mit § 138 ZPO – durch den BGH und die Instanzgerichte verletze nicht das Grundrecht des Elternpaars aus Art. 6 Abs. 1 GG. Danach müssen die Eltern zur Entkräftun...