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Abgabenordnung | Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft
„Andere Gesetze“ i. S. des § 140 AO können laut auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i. V. mit ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig.
Mit dieser Grundsatzentscheidung folgt der BFH der Verwaltungsauffassung gegen die vorherrschende Meinung im Fachschrifttum. RechtsstaatlichenS. 1204 Bedenken gegen die Anwendung ausländischen Rechts will der BFH dadurch Rechnung tragen, dass die Rechtsnorm des ausländischen Staats nicht anwendbar ist, „wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts – insbesondere mit den Grundrechten – unvereinbar ist“. Im Streitfall w...