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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 895/14

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger für seine Tätigkeit als Referent bei der Steuerberaterkammer in N-Stadt in der Zeit vom 02.05.2012 bis 31.10.2013 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI - zu befreien ist.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 1662 Nr. 31
DStRE 2020 S. 574 Nr. 9
RAAAH-12408

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