StuB Nr. 8 vom Seite 1

Brexit oder No-Brexit ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... eine unendliche Geschichte

Der Ausgang der Brexit-Verhandlungen ist weiterhin ungewiss. Nachdem das britische Parlament bereits zum zweiten Mal den Entwurf eines Austrittsabkommens abgelehnt hatte, wurde der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU zunächst auf den vertagt. Die dritte Ablehnung des Ausstiegsvertrags sowie die fortbestehende Uneinigkeit über das weitere Vorgehen im britischen Unterhaus ließen an einem geordneten EU-Austritt zweifeln und den No-Deal-Brexit wahrscheinlich werden. Im Zuge des EU-Sondergipfels am ist schließlich eine „Flextension“ des Brexit bis zum vereinbart worden. Gleichwohl ist das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ( Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) bereits zum vorerst geplanten Austrittsdatum am in Kraft getreten, das Jordan vorstellt.

Umsatzsteuer bei Gutscheinen seit dem

Mit Wirkung zum ist die sog. Gutschein-Richtlinie der Europäischen Union fristgerecht in das nationale Recht übernommen worden. Kernstück der Neuregelung sind die neu geschaffenen § 3 Abs. 13 bis Abs. 15 UStG, die auf alle nach dem ausgegebenen Gutscheine anzuwenden sind. Nach der Neuregelung ist grundsätzlich die ältere Rechtsprechung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen für nach dem ausgestellte Gutscheine nicht mehr anzuwenden. Zugleich bedeuten die neuen gesetzlichen Regelungen, die dem unionsrechtlichen Vorbild folgend sehr kurz ausgefallen sind, ganz erhebliche rechtliche Unsicherheiten für Unternehmen. Prätzler beleuchtet aus Praxissicht eine Reihe bereits bekannt gewordener Problemfälle und bietet Lösungsansätze.

Bilanzmanipulationen im Anlage- und Umlaufvermögen und ihre Auswirkungen auf den HGB-Jahresabschluss

Bilanzmanipulation und Bilanzfälschung werden oft synonym verwendet, dabei handelt es sich bei Bilanzmanipulation tatsächlich um den Oberbegriff (und ist nach § 331 Nr. 1 HGB als Straftat klassifiziert). Bilanzfälschung ist eine Form der Bilanzmanipulation, bei der Bilanzposten bewusst mit falschen Werten angesetzt werden (z. B. Einbuchung fiktiver Umsatzerlöse, um den Gewinn zu erhöhen). Daneben gibt es die Bilanzverschleierung, bei der Sachverhalte so dargestellt werden, dass sie nur noch schwer oder gar nicht mehr nachvollzogen werden können (z. B. Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten). Rinker behandelt Bilanzmanipulation im Anlage- und Umlaufvermögen anhand einiger Praxisbeispiele.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 8/2019 Seite 1
NWB QAAAH-12336