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Track 07 | Kindergeld: Neue Vorgaben des BFH bei Erwerbstätigkeit neben zweitem Ausbildungsgang
Bei volljährigen Kindern, die bereits einen ersten Abschluss erlangt haben, setzt der Kindergeldanspruch für einen weiteren Ausbildungsgang voraus, dass dieser noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist und die Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes bildet. Wie der BFH aktuell entschieden hat, ist hingegen von einer berufsbegleitenden Weiterbildung auszugehen, wenn die Berufstätigkeit im Vordergrund steht und die weitere Ausbildung nur neben dieser durchgeführt wird.
Bei der alljährlichen Pressekonferenz des Bundesfinanzhofs stand vor wenigen Wochen ein Urteil besonders im Fokus: Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die globalisierungskritische Bewegung Attac. Die Entscheidung des V. Senats des BFH ist sehr kontrovers diskutiert worden. Die Folgen für Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, die sich politisch engagieren, sind im Detail noch nicht klar. – Wir warten die Reaktion der Finanzverwaltung ab – und möglicherweise des Gesetzgebers – und befassen uns lieber mit Urteilen, die es zwar nicht in die Tagesschau geschafft haben, die aber für die Praxis sehr bedeutsam sind. So wie die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Kindergeld.
Es geh...