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Track 22 | Gewerbesteuer: Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei der erweiterten Kürzung
Grundstücksunternehmen haben nach einem aktuellen Urteil des FG Münster einen unternehmerischen Beurteilungsspielraum, ob Nebentätigkeiten Teil einer wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksnutzung oder wirtschaftlich eigenständige und damit für die Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung schädliche Betätigungen sind. Die Nebentätigkeit muss außerdem nicht die einzig denkbare oder die wirtschaftlich sinnvollste Grundstücksnutzung sein.
Der erste schwebende Prozess, den wir ausgewählt haben, betrifft die Gewerbesteuer. Konkret: die erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen. Der Bundesfinanzhof muss die sehr umstrittene Frage beantworten: Welche Nebentätigkeiten sind als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung anzusehen und somit unproblematisch, bzw. anders herum gefragt: Unter welchen Voraussetzungen liegt ein schädliches Nebengeschäft zur Grundstücksverwaltung vor?
Gewerbebetriebe mit Grundbesitz unterliegen neben der Einkommensteuer – bzw. der Körperschaftsteuer – auch der Grundsteuer. Damit keine Belastung durch die Gewerbesteuer hinzutritt, wird der Gewinn pauschal um 1,2 % des Einheitswertes des...