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NWB Nr. 17 vom Seite 1197

Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelbeseitigung

Dr. Philipp Ehring

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1231Zum ist das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in Kraft getreten. Mit ihm hat der Gesetzgeber den Ersatz der Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Mängelbeseitigung an die Rechtsprechung des EuGH angepasst. Zukünftig sollen bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen zwischen Verbrauchern und Unternehmern (sog. Verbrauchsgüterkauf im b2c-Bereich) und bei solchen zwischen Unternehmern (b2b-Bereich) die Aus- und Einbaukosten verschuldensunabhängig vom Verkäufer ersetzt werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Stärkung der Käuferposition

[i]Deutliche Haftungsverschiebung zwischen Unternehmer und LieferantenDurch die Neuregelung wird die Käuferposition gestärkt. Um die Rückgriffsmöglichkeit möglichst wirkungsvoll zu gestalten, hat der Gesetzgeber auch die Regelungen des Lieferantenregresses aus dem Verbrauchsgüterkauf auf die Rechtsbeziehung zwischen Unternehmern ausgedehnt. Beide Regelungen führen zu einer deutlichen Haftungsverschiebung zwischen einem Unternehmer und seinem Lieferanten. Bislang konnten die Aus- und Einbaukosten nur im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.

Vorabentscheidungsverfahren ha...