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Lohn und Gehalt | „Sensibilisierungswoche“ als Arbeitslohn
Die Teilnahme an einer vom Arbeitgeber organisierten und bezahlten „Sensibilisierungswoche“, in der es um die allgemeine Gesundheitsvorsorge geht, führt beim Arbeitnehmer zu Arbeitslohn.
Die [i]Allgemeine Gesundheitsprävention Arbeitnehmer konnten an einer „Sensibilisierungswoche“ teilnehmen, in der es um Ernährung, Bewegung, Körperwahrnehmung, Training, Achtsamkeit und Eigendiagnostik ging. Die Teilnahme war freiwillig, aber nach einer Zusage durfte nicht mehr abgesagt werden. Die Teilnahme wurde nicht als Arbeitszeit gewertet, sondern hierfür mussten die Arbeitnehmer Urlaub beantragen oder Überstunden einsetzen. Pro Arbeitnehmer entstanden Kosten von ca. 1.300 €.
Nach [i]Teilnahme war freiwillig dem BFH handelte es sich bei der „Sensibilisierungswoche“ um Arbeitslohn, weil es sich um eine gesundheitspräventive Maßnahme handelte, die keinen Bezug zum ...