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Erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Mietwohnungen
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Begünstigtes Objekt
1. Übersicht
Die erhöhten Absetzungen nach § 7c EStG kommen in Betracht
bei Baumaßnahmen an Gebäuden im Inland,
wenn durch diese Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden,
für die der Bauantrag nach dem gestellt worden ist,
die vor dem fertiggestellt worden sind,
für die keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden und
die vom Zeitpunkt der Fertigstellung bis zum Ende des Begünstigungszeitraums fremden Wohnzwecken dienen. S.
2. Baumaßnahmen an Gebäuden
Die erhöhten Absetzungen kommen deshalb nur bei Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden in Betracht, nicht hingegen bei Baumaßnahmen, durch die der vorhandene Gebäudebestand beseitigt wird, damit anschließend ein Neubau errichtet werden kann. Ohne Bedeutung ist es, welchen Zwecken das Gebäude vor dem Umbau gedient hat. Die begünstigten Baumaßnahmen gehen damit über die Ausbauten und Erweiterungen i. S. des § 17 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes v. (BGBl I S. 1284, 1661; BStBl I S. 505, 609) hinaus.
Neben dem Ausbau des Dachgeschosses ist auch der Ausbau anderer Nebenräume, z. B. des Kellers, ...