Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 13.12.2018 III R 22/17, NWB 15/2019 S. 1005

Investitionszulage | Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht

Ein Vertrag, mit dem ein Investor ein Architekten- und Ingenieurbüro mit der Überwachung des Baus eines noch zu errichtenden Gebäudes beauftragt, ist laut ein Leistungsvertrag, der i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 5 InvZulG 2010 der Bauausführung zuzurechnen ist. Beginn der Herstellung eines Gebäudes ist somit spätestens der Zeitpunkt, zu dem ein solcher Vertrag abgeschlossen worden ist.

Anmerkung:

Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob der Herstellungsbeginn i. S. des § 4 Abs. 2 InvZulG 2010 frühestens mit Abschluss eines der AusführungS. 1006 zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder bereits mit dem Abschluss von Verträgen über Planungsleistungen zu sehen ist. Entgegen der Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts hat der BFH den mit einem Architekten- und Ingenieurbüro abgeschlossenen Vertrag, der die Übe...