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NWB Nr. 15 vom Seite 1011

BGH hebt Urteil gegen „Geheimagent“ Werner Mauss auf

Dirk Beyer

[i]Verfahren wegen SteuerhinterziehungDer sog. Geheimagent Werner Mauss ist Angeklagter in einem Steuerstrafverfahren. Ihm wird vorgeworfen, Kapitaleinkünfte aus Stiftungen im Ausland nicht erklärt zu haben. Das LG Bochum hatte ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Der BGH hob die Entscheidung des auf, so dass das LG Bochum erneut entscheiden muss. Der BGH sah zwei Mängel in der Urteilsbegründung:

  1. [i]Vorsatz muss Steueranspruch umfassenDie Ausführungen des LG Bochum zum Vorsatz des Angeklagten wertete der BGH als widersprüchlich. Einerseits habe das Gericht festgestellt, dass der Angeklagte nach seiner subjektiven Vorstellung davon ausgegangen sei, selbst nicht steuerpflichtig in Deutschland zu sein. Andererseits habe das Gericht einen bedingten Vorsatz der Steuerhinterziehung bejaht. Beide Feststellungen sind nicht miteinander vereinbar. Nach Ansicht des BGH gehört zum Vorsatz, dass der Täter den verkürzten Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält (sog. Steueranspruchslehre).

  2. [i]Irrtum nicht festgestelltWeiterhin sah der BGH die Feststellung des LG Bochum als nicht ...