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Umsatzsteuer | Berufsverband als umsatzsteuerlicher Unternehmer
Ein Berufs- oder Wirtschaftsverband ist nicht bereits deshalb Unternehmer, weil er die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder vertritt und die einzelnen Mitglieder S. 347mittelbar von der Tätigkeit des Verbands profitieren. Unternehmer ist er nur dann und insoweit, als er an seine Mitglieder oder an Dritte entgeltliche Leistungen erbringt, die diesen unmittelbar zugute kommen.
Soweit dies der Fall ist, ist der Verband Unternehmer und zum gesonderten Umsatzsteuerausweis verpflichtet und grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Allerdings kann der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 i. V. mit § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ausgeschlossen sein, soweit es sich bei den entgeltlichen Leistungen um umsatzsteuerfreie Vorträge, Kurse oder andere Veranstaltungen handelt.
Soweit [i]Ohne Unternehmerstellung kein Vorsteuerabzug der Verband nur allgemein ...