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FG Münster Urteil v. - 12 K 3654/17 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs 1 Satz 1 Nr 1; EStG § 63 Abs 1 Satz 1 Nr 1; EStG § 32 Abs 4 Satz 2

Kindergeld

Einheitliche Erstausbildung, Bachelor- und Masterstudium, Anzeige bei der Familienkasse

Leitsatz

1) Ein Bachelor- und ein anschließendes Masterstudium stellen auch dann eine einheitliche Erstausbildung dar, wenn die beabsichtigte Aufnahme des Masterstudiums nicht unmittelbar nach dem Bachelorabschluss bei der Familienkasse angezeigt wurde.

2) Der Zeitpunkt, zu dem der Familienkasse ein Sachverhalt unterbreitet wird, kann nur als Indiz für bzw. gegen die Glaubhaftigkeit des erklärten Sachvortrags gewertet werden.

Fundstelle(n):
MAAAH-11160

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