Keine konzernbezogene Betrachtungsweise im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG bei aus konzerninternem Cash-Pooling erzielten Zinsen
Leitsatz
1) Bei Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG ist jeweils allein auf den einzelnen Betrieb i.S. eines Gewinnermittlungssubjekts abzustellen
(betriebsbezogene Betrachtung).
2) Hat der Stpfl. mehrere Betriebe oder ist er an mehreren PersG beteiligt, ist der Schuldzinsenabzug für jeden Betrieb bzw.
MU-Anteil eigenständig zu ermitteln.
3) Eine konzernbezogene Betrachtungsweise bei aus konzerninternem Cash-Pooling erzielten Zinsen kommt danach im Rahmen des
§ 4 Abs. 4a EStG nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2019 S. 215 Nr. 7 EFG 2019 S. 520 Nr. 7 GmbH-StB 2019 S. 203 Nr. 7 KoR 2019 S. 261 Nr. 5 KÖSDI 2019 S. 21216 Nr. 5 PAAAH-11159
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