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BBK Nr. 8 vom

Praxisbezogene Ansätze für die Verfahrensdokumentation

Lösungsvorschläge zur Erfüllung der GoBD-Anforderungen

Alexandra Buba

Seit die GoBD Ende 2014 veröffentlicht und 2015 verbindlich wurden, gilt: Alle Unternehmen haben eine Verfahrensdokumentation anzufertigen, die verständlich und damit für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sämtliche Prozesse rund um die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen beschreibt.

In der Praxis besteht nach wie vor große Unsicherheit, weil die Finanzverwaltung bewusst keinerlei Muster veröffentlichen will. Unternehmen haben derzeit im Wesentlichen drei Möglichkeiten, ihren gesetzlichen Pflichten zu genügen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Selbst erstellte (Minimal-)Dokumentation

Im Grundsatz gilt: Jede Dokumentation ist besser als gar keine Dokumentation. Die Verantwortung dafür liegt beim Unternehmer selbst und ist Chefsache, der die entsprechenden Mitarbeiter insbesondere aus Rechnungswesen und IT sowie den Steuerberater einbeziehen wird.

Die [i]Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V., GoBD: Muster für Verfahrensdokumentation zur Belegablage, Arbeitshilfe NWB ZAAAF-06569Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. schlägt in ihrem Leitfaden vor, eine modulare Vorgehensweise zu wählen. Dazu habe es sich bewährt, die wesentlichen Prozesse in einem übergeordneten Masterdokument niederzulegen. Die den Prozess...