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Track 05 | Sanierungsklausel: Anwendung von § 8c Abs. 1a KStG nach der Wiederbelebung durch das JStG 2018
Die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ist mit dem JStG 2018 wiederbelebt worden. Die Vorschrift erlaubt ausnahmsweise den Erhalt nicht genutzter Verluste, wenn der Erwerb einer Beteiligung zum Zwecke der Sanierung des Unternehmens erfolgt. Aktuell hat die OFD Nordrhein-Westfalen sehr ausführlich und übersichtlich anhand von Beispielen und Schaubildern zusammengestellt, unter welchen Voraussetzungen die Sanierungsklausel beansprucht werden kann.
Die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ist mit dem Jahressteuergesetz 2018 wiederbelebt worden . Die Vorschrift erlaubt ausnahmsweise den Erhalt nicht genutzter Verluste, wenn der Erwerb einer Beteiligung zum Zwecke der Sanierung des Unternehmens erfolgt. Über diese für die Sanierungsbranche wichtige Neuerung hatten wir Sie bereits in unserer Februar-Ausgabe 2019 informiert.
Zwischenzeitlich hat die OFD Nordrhein-Westfalen sehr ausführlich – und vor allem auch sehr übersichtlich anhand von Beispielen und Schaubildern – zusammengestellt, unter welchen Bedingungen die Sanierungsklausel beansprucht werden kann.
Grundvoraussetzung ist: Der Anteilserwerb erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Körpe...