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Folgenbeseitigung | Prüfberichte des Bundesrechnungshofs unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle
Betroffene können Ansprüche auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in einem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vor den Verwaltungsgerichten geltend machen.
Der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH, Bonn (KAH) wendet sich gegen die Feststellung von Mängeln in der Geschäftsführung der KAH im Bericht des Bundesrechnungshofs v. und begehrt den Widerruf und die Richtigstellung einzelner Äußerungen. Gegenstand des Revisionsverfahrens war allein die Zulässigkeit der Klage, die das BVerwG bejaht. Die Beratungstätigkeit des BRH für den Bundestag ist einer gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen. Ein in dem Bericht identifizierbarer Beschäftigter kann geltend machen, durch die sein Handeln betreff...