Der PKW im Steuerrecht
1. Aufl. 2019
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E. Private Nutzung von Fahrrädern bis
805Mittlerweile hat bei Arbeitnehmern auch die Überlassung von Fahrrädern zur privaten Nutzung große Bedeutung. Mit hat die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen Stellung genommen.
806Grundsätzlich liegt in der Überlassung eines Fahrrades durch den Arbeitgeber, welches auch privat genutzt werden kann, ein geldwerter Vorteil vor.
807Die Finanzverwaltung geht von folgenden Vertragsgestaltungen aus:
ein Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Anbieter, der regelmäßig die gesamte Abwicklung betreut,
Einzelleasingverträge zwischen dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und einem Leasinggeber über die (Elektro-)Fahrräder mit einer festen Laufzeit von zumeist 36 Monaten,
ein Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer hinsichtlich des einzelnen (Elektro-)Fahrrads für ebendiese Dauer, der auch eine private Nutzung zulässt,
eine Änderung des Arbeitsvertrags, in dem einvernehmlich das künftige Gehalt des Arbeitnehmers für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (in der Regel in Höhe der Leasing...