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Kindergeld – mehraktige Berufsausbildung
Abgrenzung der Erstausbildung von einer Zweitausbildung
[i]Meier, Kindergeld, infoCenter NWB JAAAA-57071 Nimmt ein volljähriges Kind nach Abschluss einer Ausbildung in einem weiteren Ausbildungsgang eine Berufstätigkeit auf, ist bezüglich der Gewährung von Kindergeld zwischen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen. Wann dies der Fall ist, hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung weiter konkretisiert ( NWB KAAAH-09523).
I. Erwerbstätigkeit während des Masterstudiums
[i]Erstausbildung mit dem Bachelorstudium abgeschlossen?Die Tochter der Klägerin hatte nach dem Abitur ein Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre an einer dualen Hochschule aufgenommen. Die praktische Ausbildung erfolgte bei der X AG. Das Bachelorstudium beendete die Tochter erfolgreich. Anschließend schloss sie mit der X AG einen Arbeitsvertrag, aufgrund dessen sie dort seit dem Erwerb des Bachelorabschlusses vollzeitbeschäftigt ist. Zudem meldete sie sich für ein auf eine Dauer von fünf Semestern angelegtes Masterstudium im Studiengang Wirtschaftspsychologie (Teilzeit) bei einer Hochschule an. Streitig ist, ob der Klägerin auch für die Dauer des Masterstudiums Kindergeld zu gewähren...