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Steuerrecht | Länder-Erlass zur gewerbesteuerlichen Kürzung bei Auslandsbeteiligungen
Die obersten Finanzbehörden der Länder reagieren auf das EuGH-Urteil zu § 9 Nr. 7 GewStG. Die Vorschrift sieht eine Kürzung des Gewerbeertrags um Dividenden vor, die von ausländischen Kapitalgesellschaften außerhalb der EU (aus sog. Drittstaaten) gezahlt werden ( § 9 Nr. 7 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 1 GewStG).
Voraussetzungen für die Kürzung sind
zum einen eine Beteiligung von mindestens 15 % (sog. Schachtelprivileg) und
zum anderen die Erzielung sog. aktiver Einkünfte der ausländischen Kapitalgesellschaft; diese muss also gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG z. B. produzieren, handeln oder Dienstleistungen erbringen.
Nach [i]Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dem EuGH verstößt § 9 Nr. 7 GewStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit der EU. Denn bei Dividenden aus inländischen Kapitalgesellschaften werden für die Kürzung keine aktiven Einkünfte verlangt.
Die [i]Finanzverwaltung akzeptiert EuGH-Urteil Finanzverwaltung akzeptie...