Qualifizierung der Erträge einer inländischen
Kapitalgesellschaft von ihrer US-amerikanischen Schwestergesellschaft
aus Vorzugsaktien eines FASIT als Zinsen oder Dividenden
Leitsatz
1. Sind nicht der Gewinn oder
das Gesamtvermögen der Gesellschaft, sondern nur die wirtschaftlichen
Kerngrößen des von der Gesellschaft gegründeten FASIT Bezugsgröße für
den Zahlungszufluss, ist der Zahlungszufluss als Zins zu qualifizieren.
2. Der Zahlungszufluss aus
dem FASIT ist auch deshalb als Zins zu qualifizieren, da er sich nicht
am Gewinn sondern ausschließlich an der Entwicklung des volkswirtschaftlichen Basiszinssatzes
ausrichtet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2019 S. 448 Nr. 13 EFG 2019 S. 802 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 12/2019 S. 466 NAAAH-10568
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