Tarifermäßigte Besteuerung einer in zwei Teilbeträgen gezahlten Abfindung – Zusammenballung der Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum
Leitsatz
Tarifermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG können grundsätzlich nur bejaht
werden, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung
von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (vgl. , BFH/NV 2015, 1354).
Eine neben einer Hauptentschädigung in einem weiteren Veranlagungszeitraum gezahlte kleinere Teilleistung ist indessen bis
zu einer Grenze von 10% unschädlich.
Die Progressionsbelastung knüpft ungeachtet der ggf. die Teilzahlungen motivierenden Gründe allein an den tatsächlichen Zufluss
der Einnahmen an
Fundstelle(n): FAAAH-10549
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