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Lexikon - Stand: 01.08.2024

VIP-Logen

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Werden Aufwendungen für bestimmte sportliche Veranstaltungen getätigt und erhält der Steuerpflichtige im Gegenzug vom Empfänger bestimmte Gegenleistungen mit Werbecharakter für die „gesponserte“ Veranstaltung, handelt es sich um Aufwendungen für VIP-Logen, meistens in Sportstätten. Neben üblichen Werbeleistungen werden dem sponsernden Unternehmer auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Steuerpflichtigen und Dritter (z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer) beinhalten. Diese Maßnahmen werden häufig im Rahmen eines Gesamtpakets verkauft und dem Sponsor in einem Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Privatkonten
1800
Privatentnahmen allgemein
Löhne und Gehälter
4145
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4600
Werbekosten
4650
Bewirtungskosten
4654
Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten
4630
Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG
4635
Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG
Sons...

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