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Lexikon - Stand: 06.06.2024

Investitionsabzugsbetrag: Voraussetzungen, Bildung und Auflösung

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Mit der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags besteht die Möglichkeit, bereits vor der eigentlichen Anschaffung oder Herstellung Abschreibungsbeträge gewinnmindernd zu berücksichtigen. Die Vornahme eines Investitionsabzugsbetrags ist nur im steuerlichen Bereich unter bestimmten Bedingungen möglich.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Erträge
2740
Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4850
Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften
4851
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz)
4852
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (für Kfz)
4853
Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 EStG (ohne Kfz)
4854
Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 EStG (für Kfz)
9970
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)
9971
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) - Gegenkonto zu 9970
9972
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanz...

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