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Investitionsabzugsbetrag: Voraussetzungen, Bildung und Auflösung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Mit der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags besteht die Möglichkeit, bereits vor der eigentlichen Anschaffung oder Herstellung Abschreibungsbeträge gewinnmindernd zu berücksichtigen. Die Vornahme eines Investitionsabzugsbetrags ist nur im steuerlichen Bereich unter bestimmten Bedingungen möglich.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 2740 | Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4850 | Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften |
4851 | Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) | |
4852 | Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (für Kfz) | |
4853 | Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 EStG (ohne Kfz) | |
4854 | Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 EStG (für Kfz) | |
9970 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) | |
9971 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) - Gegenkonto zu 9970 | |
9972 | Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanz... |