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NWB Nr. 14 vom

Die disquotale Verteilung von Gesellschafterrechten

Dr. Rüdiger Werner

In der Praxis sehen die Gesellschaftsverträge von Personen- und Kapitalgesellschaften im Regelfall einen Gleichlauf von Vermögens-/Ertragsbeteiligung und Stimmrechtsverteilung vor. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch Stimm- und Gewinnrechte auch unabhängig von der Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft verteilen. Die Gründe dafür sind vielfältig, im Regelfall allerdings steuerlich motiviert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Gründe für eine disquotale Ausgestaltung von Gesellschafterrechten

[i]Ausgleichsfunktion; Vorbereitung der UnternehmensnachfolgeEine disquotale Verteilung von Gewinnrechten durch den Gesellschaftsvertrag kann durch wirtschaftliche Verhältnisse begründet sein, die in den Kapitalkonten oder Nennkapital-Relationen nicht ausreichend zum Ausdruck kommen. Sie kann weiterhin im Rahmen einer Familiengesellschaft zur Vorbereitung der lebzeitigen Unternehmensnachfolge in Betracht kommen.

[i]Doppelstiftungsfunktion; kapitalschwacher NachfolgerIn einer Doppelstiftung kann die disquotale Verteilung von Gewinnrechten aus steuerlichen Gründen und zur deutlichen Trennung eines Unternehmens von der gemeinnützigen Zweckerfüllung von besonderem Interesse sein. Schließlich kann eine nachlaufende Gewinnbeteiligung bei der Veräußerung von Unternehmen und B...