WP Praxis Nr. 4 vom Seite 89

Netzwerke als Antwort auf ein verändertes Umfeld

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Änderungen im Technologie-, Markt- und Regulierungsumfeld stellen mittelständische Wirtschaftsprüferpraxen vor besondere Herausforderungen. Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei mittelgroßen und nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen werden von den Auftraggebern oft nur als Standarddienstleistung wahrgenommen; damit wird allein der Preis zum entscheidenden Auftragskriterium.

Zugleich ist das Marktvolumen begrenzt und für das Marktsegment „Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse“ bestehen hohe Markteintrittsbarrieren. Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben führen zu erhöhten regulierungsbedingten Kosten insbesondere für kleinere Praxen, die auf dem Abschlussprüfungsmarkt tätig sind. Da auch mittelständische Unternehmen zunehmend länderübergreifend tätig sind und ihre Geschäftsprozesse digitalisieren, steigen die Anforderungen an den Wirtschaftsprüfer, der prüfend und beratend für sie tätig werden möchte. Investitionen in Wissen über Informationstechnologie und IT-Technik sind erforderlich, fortgeschrittene Methoden der Datenanalyse für Beratungs- und Prüfungszwecke gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Mitgliedschaft in einem nationalen oder internationalen Netzwerk von Prüfungs- und Beratungsgesellschaften könnte für mittelständische WP-Praxen eine Option sein, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Prof. Dr. Hansrudi Lenz zeigt in seinem Beitrag auf Grundlage der Angaben aus aktuellen Transparenzberichten, dass Netzwerke und auch noch stärker integrierte Formen der Zusammenarbeit Reaktionen auf veränderte Bedingungen im Technologie-, Markt- und Regulierungsumfeld darstellen.

Nichtprüfungsleistungen durch Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) werden durch die EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) stärker reguliert als zuvor. Die Reglungen gelten für Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn nach dem . Zur Information über Nichtprüfungsleistungen von Abschlussprüfern bei PIE verlangt Art. 10 Abs. 2 Buchst. g EU-APrVO, erbrachte Leistungen im Bestätigungsvermerk oder in der geprüften Rechnungslegung des PIE anzugeben. WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps erläutert in seinem Beitrag die Informationsanforderungen aus dieser Regelung und stellt anhand der Ergebnisse einer empirischen Auswertung dar, wie diese Informationsanforderungen in der Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis bislang umgesetzt worden sind. Ausgewertet wurden dazu Jahresabschlüsse und zugehörige Bestätigungsvermerke der im Prime Standard und General Standard gelisteten Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 4/2019 Seite 89
MAAAH-10376