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BMF 18.01.2019 IV C 5 - S 2334/08/10006-01, BBK 7/2019 S. 301

Steuerrecht | BMF-Schreiben zu den Zuschüssen zu Mahlzeiten

Das BMF äußert sich zur lohnsteuerlichen Behandlung von arbeitstäglichen Zuschüssen des Arbeitgebers zu Mahlzeiten. Bei den Zuschüssen handelt es sich insbesondere um Barzuschüsse sowie um Essensgutscheine und Restaurantschecks.

Nach dem BMF wird nicht der Zuschuss des Arbeitgebers als Arbeitslohn angesetzt, sondern der sich nach der SvEV ergebende Wert, wenn u. a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer muss an jedem Arbeitstag eine Mahlzeit zu sich nehmen; dies können auch Lebensmittel sein, die für die Essenspausen bestimmt oder zum unmittelbaren Gebrauch geeignet sind.

  • [i]Ansatz des Sachbezugswertes statt des ZuschussesDer Zuschuss darf nicht höher sein als der amtliche Sachbezugswert von 3,10 € und als der tatsächliche Preis der Mahlzeit.

  • Außerdem darf der Zuschuss nicht Arbeitnehme...