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Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen
Sind in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle maßgeblichen Elemente der künftigen Bestattungsdienstleistung genau bestimmt, entsteht die Steuer für hierauf geleistete Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vom Dienstleistenden vereinnahmt worden ist.
I. Sachverhalt
Der Kläger betrieb ein Bestattungsunternehmen. Seinen Kunden bot er an, zu deren Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit ihm abzuschließen. Danach verpflichtete er sich dem Auftraggeber gegenüber, im Falle dessen Todes dessen Erd- oder Feuerbestattung vorzunehmen. Darüber hinaus war in den Auftragsbedingungen geregelt, dass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zustand, falls die Bestattung vertragswidrig von einem anderen Bestattungshaus durchgeführt wird.
In seinen Umsatzsteuererklärungen berücksichtigte der Kläger die nach Unterzeichnung der Verträge von den Kunden erhaltenen Zahlungen nicht. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass die zugrunde liegenden Umsätze als Anzahlungen zum Regelsteuersatz umsatzsteuerpflichtig seien. Dem war das Finanzgericht gefolgt, wie nun auch der BFH.
II. Entscheidung
Die Zahlungen der Vertragspartner sind beim Kläger nac...