Steuerliche Anerkennung vertraglicher
Verlustzuweisungen bei Gesellschafterwechsel
Leitsätze
Bei
Gesellschafterwechsel in einer GbR (die ein Vermietungsobjekt besitzt)
erst im Folgejahr kann ungeachtet etwaiger Vereinbarungen zwischen
den alten und neuen Gesellschaftern eine Verlustzuweisung nicht
an die neuen Gesellschafter erfolgen.
Allein
die Vereinbarung der Verlustzuweisung zwischen alten und neuen Gesellschaftern begründet
kein wirtschaftliches Eigentum für das dem Gesellschafterwechsel
voran gegangene Jahr, aus dem der neue Gesellschafter Einkünfte
erzielt, die eine Verlustzuweisung rechtfertigen könnten. Irrelevant
ist auch, ob der neue Gesellschafter bereits zur Finanzierung der
Werbungskosten beigetragen hat.
Das
Folgejahr war Gegenstand des und des .
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAH-10064
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