IFRS-Kommentar
17. Aufl. 2019
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§ 26 Steuern vom Einkommen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 12 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthalten Rz 260 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Tatsächliche und latente Steuern
1 IAS 12 befasst sich nach seiner Zielsetzung mit der buchmäßigen Behandlung der Steuern (in deutscher Terminologie) vom Einkommen und Ertrag (kurz Ertragsteuern, income taxes). Substanz- und Verbrauchsteuern sind nicht Gegenstand von IAS 12 und daher auch getrennt von diesen zu erfassen (zum Ausweis in der Ergebnisrechnung → § 2 Rz 64). In Deutschland umfasst der Anwendungsbereich die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag bei Kapitalgesellschaften sowie bei allen Rechtsformen die Gewerbesteuer (Rz 6).
Inhaltlich geht es in IAS 12 um